01.12.2025 – 02.12.2025
08:00 – 16:00
Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg
Daimlerstraße 7
97082 Würzburg
0
599,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)
699,00 € Gebühr für Nicht-Mitglieder (zzgl. USt.)
Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C
Neue Regelungen im Umgang mit Asbest
Drei wesentliche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Arbeiten in Bestandbauten (bis etwa Baujahr 1994) vorgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob diese asbestfrei sind und daher möglicherweise Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt werden:
Sachkundenachweise nach Tätigkeit / Verantwortlichkeit:
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, sowie die Durchführung der Unterweisungen durch eine Person erfolgt, die über eine Sachkunde verfügt.
Für das E-Handwerk ist aktuell eine Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C erforderlich, ein behördlich anerkannter Lehrgang mit 17 Lehreinheiten. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde.
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Tätigkeiten von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen.
EMPFEHLUNG: Wenngleich der zeitliche Umfang einer spezifischen praxisbezogenen Fortbildungsmaßnahme etwas geringer ist als der einer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C, empfehlen wir aktuell dennoch den Sachkundelehrgang, da anderenfalls jedes emissionsarme Verfahren für das E-Handwerk, das zukünftig anerkannt werden wird (wie z.B. für Schlitzarbeiten und für Stemmarbeiten), zeitaufwändig nachgeschult werden müsste.
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Tätigkeiten nur von Beschäftigten ausgeübt werden, die über eine entsprechende Fachkunde (Grundkenntnisse Asbest) verfügen. Entsprechende Seminare "Grundkenntnisse Asbest" werden 1-tägig angeboten (E-Learning möglich) und sind bei uns bereits in die Ausbildung integriert.
Inhalte des Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4C:
Anlage 4 zu TRGS 519 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7
TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- an Asbestzementprodukten
- für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
- für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519
A Asbestzementprodukte
1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren 1 LE
- Das Mineral Asbest
- Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest
2. Verwendung von Asbest 1 LE
- Asbestprodukte und ihre Verwendung
- Erkennen von Asbestzementprodukten; Abgrenzen zu schwach
gebundenen Asbestprodukten
3. Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und
Asbestzement 2 LE
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung,
Chemikaliensanktionsverordnung
- Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz,
Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz,
Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)
- Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519
- Betriebssicherheitsverordnung
- Baustellenverordnung
- Persönliche Schutzausrüstung-BV
- ArbStättV und dazugehörige ASR
- ArbmedVV
- TRGS 910
- BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22
- BG-Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500,
- BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693
- Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch
4. Personelle Anforderungen 1 LE
- Verantwortliche Person
- Aufsichtsführende Person
- Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519
- Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung
- Betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation
5. Sicherheitstechnische Maßnahmen 7 LE
TRGS 519 (Fassung 31.03.2022) - Seite 62 von 90
- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags -
5.1 Vorbereitende Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anzeigen
- Erste Hilfe,
- Persönliche Schutzausrüstung *)
5.2 Baustelleneinrichtung
- Absperren der Baustelle *)
- Sozial- und Sanitärräume
- Absturzsicherungen
- Anforderungen an Gerüste
5.3 Arbeitsgeräte
- Bearbeitungsgeräte für Asbestzementprodukte *)
- Hebezeuge
- Sauggeräte (Entstauber und Industriestaubsauger) *)
5.4 Abbrucharbeiten
- Bindung von Fasern an der Oberfläche
- Zerstörungsfreier Ausbau
- Sammeln auf der Baustelle
5.5 Instandhaltungsarbeiten
5.6 Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen
5.7 Abschließende Arbeiten
- Prüfen der Unterkonstruktion
- Reinigung
- Freimessung
6. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen 1 LE
- Bereitstellung zum Transport (Verpacken)
- Ablagerung/Deponierung
- Andere Verfahren der Abfallbeseitigung
7. Zusammenfassung/Abschlussdiskussion 1 LE
*) für diese Tätigkeiten ist eine praktische Vorführung vorzusehen
14 LE
Zertifikat: Der erfolgreiche Abschluss des Kenntnisnachweises wird durch ein
Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg bestätigt
Es gilt die durch die Zulassung festgelegte Verfahrensweise für die Prüfungsdurchführung.
Kursdauer: Zwei Tage von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Prüfung: Am zweiten Tag innerhalb der Kursdauer
Teilnehmer: Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Mindestens 3 max. 20 Teilnehmer.
Gebühr: Kurs incl. Prüfung für Mitglieder 599€,
für Nichtmitglieder 699€
Die Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Für angemeldete und bestätigte, aber nicht in Anspruch genommene Teilnehmerplätze werden 80% der gültigen Gebühr verrechnet, falls die Abmeldung nicht mindestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich erfolgt. Der Veranstalter hat das Recht bei ungenügender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einer Rechnung.
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: handwerk@kh-odw.de oder rufen Sie uns an: 06062/95950