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Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C


03.12.2025 – 04.12.2025
08:00 – 16:00

Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg
Daimlerstraße 7
97082 Würzburg

Freie Plätze

4

599,00 € Gebühr für Mitglieder (zzgl. USt.)

699,00 € Gebühr für Nicht-Mitglieder (zzgl. USt.)

Referent

Herr Sasse

Ansprechpartner

Stephanie Kuther

Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C

 

Neue Regelungen im Umgang mit Asbest

 

 

Drei wesentliche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Arbeiten in Bestandbauten (bis etwa Baujahr 1994) vorgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob diese asbestfrei sind und daher möglicherweise Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt werden:

  • Qualifikation aller maßgeblich beteiligten Personen im Unternehmen
  • Anwendung entsprechender (emissionsarmer) Verfahren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge Asbest aller an der Arbeitsstelle Beteiligte

Sachkundenachweise nach Tätigkeit / Verantwortlichkeit:

 

  1. Qualifikation einer sachkundigen verantwortlichen Person:


Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, sowie die Durchführung der Unterweisungen durch eine Person erfolgt, die über eine Sachkunde verfügt.

Für das E-Handwerk ist aktuell eine Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C erforderlich, ein behördlich anerkannter Lehrgang mit 17 Lehreinheiten. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde.
 

  1. Qualifikation der aufsichtsführenden Personen:


Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Tätigkeiten von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen.

EMPFEHLUNG: Wenngleich der zeitliche Umfang einer spezifischen praxisbezogenen Fortbildungsmaßnahme etwas geringer ist als der einer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C, empfehlen wir aktuell dennoch den Sachkundelehrgang, da anderenfalls jedes emissionsarme Verfahren für das E-Handwerk, das zukünftig anerkannt werden wird (wie z.B. für Schlitzarbeiten und für Stemmarbeiten), zeitaufwändig nachgeschult werden müsste.
 

  1. Qualifikation der Beschäftigten


Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Tätigkeiten nur von Beschäftigten ausgeübt werden, die über eine entsprechende Fachkunde (Grundkenntnisse Asbest) verfügen. Entsprechende Seminare "Grundkenntnisse Asbest" werden 1-tägig angeboten (E-Learning möglich) und sind bei uns bereits in die Ausbildung integriert.

 

 

Inhalte des Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4C:

 

Anlage 4 zu TRGS 519 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7

TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

- an Asbestzementprodukten

- für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519

- für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519

 

A Asbestzementprodukte

1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren 1 LE

- Das Mineral Asbest

- Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest

 

2. Verwendung von Asbest 1 LE

- Asbestprodukte und ihre Verwendung

- Erkennen von Asbestzementprodukten; Abgrenzen zu schwach

   gebundenen Asbestprodukten

 

3. Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und

    Asbestzement 2 LE

- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung,

  Chemikaliensanktionsverordnung

- Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz,

  Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz,

  Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)

- Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519

- Betriebssicherheitsverordnung

- Baustellenverordnung

- Persönliche Schutzausrüstung-BV

- ArbStättV und dazugehörige ASR

- ArbmedVV

- TRGS 910

- BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22

- BG-Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500,

- BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693

- Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

- §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch

 

4. Personelle Anforderungen 1 LE

- Verantwortliche Person

- Aufsichtsführende Person

- Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519

- Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung

- Betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation

 

5. Sicherheitstechnische Maßnahmen 7 LE

TRGS 519 (Fassung 31.03.2022) - Seite 62 von 90

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags -

5.1 Vorbereitende Maßnahmen

- Gefährdungsbeurteilung

- Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung

- arbeitsmedizinische Vorsorge

- Anzeigen

- Erste Hilfe,

- Persönliche Schutzausrüstung *)

5.2 Baustelleneinrichtung

- Absperren der Baustelle *)

- Sozial- und Sanitärräume

- Absturzsicherungen

- Anforderungen an Gerüste

5.3 Arbeitsgeräte

- Bearbeitungsgeräte für Asbestzementprodukte *)

- Hebezeuge

- Sauggeräte (Entstauber und Industriestaubsauger) *)

5.4 Abbrucharbeiten

- Bindung von Fasern an der Oberfläche

- Zerstörungsfreier Ausbau

- Sammeln auf der Baustelle

5.5 Instandhaltungsarbeiten

5.6 Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen

5.7 Abschließende Arbeiten

- Prüfen der Unterkonstruktion

- Reinigung

- Freimessung

 

6. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen 1 LE

- Bereitstellung zum Transport (Verpacken)

- Ablagerung/Deponierung

- Andere Verfahren der Abfallbeseitigung

 

7. Zusammenfassung/Abschlussdiskussion 1 LE

*) für diese Tätigkeiten ist eine praktische Vorführung vorzusehen

14 LE

 

Zertifikat:      Der erfolgreiche Abschluss des Kenntnisnachweises wird durch ein

                        Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg bestätigt        

 

Es gilt die durch die Zulassung festgelegte Verfahrensweise für die Prüfungsdurchführung.

 

Kursdauer:            Zwei Tage von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

 

Prüfung:                   Am zweiten Tag innerhalb der Kursdauer

 

 

Teilnehmer:             Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs

berücksichtigt. Mindestens 3 max. 20 Teilnehmer.

 

Gebühr:                    Kurs incl. Prüfung  für Mitglieder 599€,

                                                          für Nichtmitglieder 699€

Die Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. 

 

Für angemeldete und bestätigte, aber nicht in Anspruch genommene Teilnehmerplätze werden 80% der gültigen Gebühr verrechnet, falls die Abmeldung nicht mindestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich erfolgt. Der Veranstalter hat das Recht bei ungenügender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einer Rechnung.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: handwerk@kh-odw.de oder rufen Sie uns an: 06062/95950